Was erwartet Sie beim Erstgespräch beim Kieferorthopäden?
Das erste Gespräch beim Kieferorthopäden kann für Kinder und auch die begleitenden Erwachsenen aufregend sein. Dr. Melanie Sidiropoulos nimmt sich dafür deshalb viel Zeit. Denn bevor die Kieferorthopädin einen Behandlungsvorschlag erarbeiten kann, gilt es zunächst alle Beteiligten kennenzulernen. Für ein optimales Ergebnis müssen alle eng zusammenarbeiten. Nur wenn ein Kind bereit ist, regelmäßige Kieferorthopädie-Termine wahrzunehmen und die empfohlenen Maßnahmen durchzuführen, können Zahnfehlstellungen erfolgreich behandelt werden.
Im Idealfall sind Sie schon einige Minuten vor Ihrem Kieferorthopäden-Termin bei uns. Das verschafft Ihnen genug Zeit, den Anamnesebogen auszufüllen. Mit seiner Hilfe versuchen wir die Ursache für die Zahnfehlstellung herauszufinden. Sie kann angeboren sein, durch ein Verhalten begünstigt werden (zum Beispiel Daumenlutschen) oder durch eine Verschiebung der Zähne (etwa bei früh verlorenen Milchzähnen) verursacht werden.
Die Erstuntersuchung bei Ihrem Kieferorthopäden in Berlin Prenzlauer Berg
Um sich ein Bild von der Situation zu machen, betrachtet Kieferorthopädin Dr. Melanie Sidiropoulos den gesamten Kiefer. Ein Blick in das Gesicht verrät bereits erste Auswirkungen auf Kieferknochen, Mundhaltung und das Gesamtbild. Anschließend nimmt die Kieferorthopädin das Innere des Mundes in Augenschein. Dabei spielen nicht nur die Zähne, sondern auch Gaumen, Lippenbändchen, Zahnfleisch und Zunge eine Rolle.
Um den Grad der Zahnfehlstellung zu erkennen, ist eine genaue Messung erforderlich. Nach ihm richtet sich anschließend die Kostenübernahme der (gesetzlichen) Krankenkasse.
Welche Kosten kommen auf Sie bei einer kieferorthopädischen Beratung zu?
Ein Erstgespräch und die erste Untersuchung bei Kieferorthopädin Dr. Melanie Sidiropoulos wird von der (gesetzlichen) Krankenkasse übernommen. Sie können dieses direkt in unserer Praxis in Berlin Prenzlauer Berg vereinbaren, auch ohne eine Überweisung Ihres Zahnarztes.
Nach dem ersten Besuch bei uns erhalten Sie einen Behandlungsplan. Wir können außerdem bereits eine Einschätzung geben, inwieweit die Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Dennoch sollten Sie den Plan dort einreichen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Behandlungen für Zahnfehlstellungen ab dem 3. Grad werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig erstattet. Je nach individueller Situation müssen Sie aber einen Teil der Kosten selbst tragen. So ist beispielsweise nur eine Erstbehandlung voll erstattungsfähig. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen dazu haben.